10 Regeln für staubfreie Arbeitsplätze

Mitarbeiter vor gefährlichem Staub am Arbeitsplatz schützen

Staub und Schweißrauch sind der Auslöser vieler Berufskrankheiten, chronischer Beschwerden und Allergien. Deswegen gibt es Vorschriften, wie Betriebe die Konzentration schädlicher Partikel gering halten müssen. Ein genauer Blick auf den Arbeitsplatz und die Beschaffenheit der Stäube und Rauche lohnt sich, denn insbesondere die kleinsten, unsichtbaren Partikel sind lungengängig und besonders gefährlich für die Gesundheit.

Die 10 Regeln für staubfreies Arbeiten

1.

Stäube vermeiden

Staubfreies Arbeiten beginnt bereits am Anfang der Produktion! Vermeiden Sie das Aufwirbeln, falsche Lagern oder das Verschleppen von Staubpartikeln mit der Arbeitskleidung. Feine Staubpartikel haben einen Durchmesser von nur 0,002 µm, während ein menschliches Haar einen Durchmesser von 40–20 µm hat und Pilzsporen sowie Pollen 10–100 µm messen. Es kann mehrere Stunden dauern, bis sich die Stäube auf Böden und Oberflächen absetzen.

2.

Staubarme Materialien verwenden

Es lohnt sich zu überprüfen, ob für die Produktion staubärmere Materialien eingesetzt werden können. Diese Ersatzstoffe haben oft einen positiven Nebeneffekt: Neben Kosteneinsparungen führen sie auch zu einem geringeren Reinigungsaufwand.

3.

In geschlossenen Bereichen arbeiten

Die effektivste Methode zur technischen Staubbekämpfung ist das Arbeiten in geschlossenen Räumen oder Anlagen (Einhausungen). Das Beschicken, Verarbeiten, Entleeren und Lagern von pulverförmigen Materialien kann in Arbeitskabinen oder durch eine räumliche Abtrennung, bspw. durch Lamellenvorhänge, umgesetzt werden.

4.

Direkt an der Quelle absaugen

Auch wenn Ersatzstoffe und moderne Technik eingesetzt werden, lässt sich oft nicht verhindern, dass Staub in die Luft gelangt. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die Partikel direkt an ihrer Austrittsstelle abzusaugen und eine Verbreitung zu minimieren.

5.

Absauganlagen regelmäßig warten und reinigen

Beim Bau von Absauganlagen zur Staubbekämpfung empfiehlt es sich, eine Fachfirma zu beauftragen. Nach Bedarf sollte das Staubgemisch in einem Labor untersucht werden, um toxische, brennbare und explosive Eigenschaften festzustellen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Außerdem gilt das SOS der Arbeitssicherheit: Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Selbst die modernste, leistungsfähigste Absauganlage verliert an Effektivität, wenn sie nicht regelmäßig gereinigt wird.

6.

Produktionsräume regelmäßig lüften

Trotz eingehauster Maschinen und Absauganlagen können Partikel in die Luft gelangen. Feinstaub ist unsichtbar und bleibt stundenlang in der Luft. Daher ist eine ausreichende Lüftung zur Sauerstoffzufuhr unverzichtbar. Die Öffnung von Toren, Türen und Fenstern verursachen Luftströme und Staubverwirbelungen. Eine ganzheitliche Hallenabsaugung mit Verrohrung vermeidet dies, indem sie automatisch Frischluft zuführt und Stäube filtert. Diese Lösung erfordert eine höhere Investition, die sich aber durch Wärmerückgewinnung und Heizkosteneinsparung schnell amortisiert.

7.

Abfälle zeitnah und staubfrei entsorgen

Staubhaltige Abfälle sollten regelmäßig und staubfrei entsorgt werden. Schon bei der Planung einer Betriebsanlage ist es wichtig, Einrichtungen einzuplanen, die herabfallendes oder austretendes Material auffangen. Diese Auffangvorrichtungen sollten leicht zugänglich und möglichst staubfrei entleert werden können.

8.

Arbeitsplätze sauber halten

Die Reinigung des Arbeitsplatzes sollte möglichst staubarm erfolgen, idealerweise durch feuchtes Reinigen. Glatte Wände und Fußböden erleichtern diese Aufgabe erheblich. Vorsicht ist geboten beim Trockenkehren oder Abblasen von Staubablagerungen!

9.

Arbeitskleidung sauber halten

Um Arbeitskleidung zu reinigen, ist es wichtig, diese regelmäßig zu waschen. Auf keinen Fall sollte sie ausgeschüttelt oder mit Druckluft abgeblasen werden. Denn dadurch wird festsitzender Staub aufgewirbelt, der in die Atemluft gelangt.

10.

Schutzausrüstung für staubintensive Arbeiten

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass die stoffbezogenen Luftgrenzwerte oder der Luftgrenzwert für lungengängigen Staub (Allgemeiner Staubgrenzwert) nicht eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten eine geeignete persönliche Staubschutzrüstung zur Verfügung stellen.

Kleine Partikel – großer Schaden

Stäube die toxisch, krebserregend oder allergisierend wirken, sind schon in geringer Konzentration schädlich. Das können Schweißrauche oder karzinogene Metallstäube wie Edelstahl und andere Metall- oder Holzstäube sein.

Daher ist es wichtig, dass an allen Arbeitsplätzen die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Der sog. Allgemeine Staubgrenzwert wurde 2014 auf 1,25 Milligramm pro Kubikmeter Luft am Arbeitsplatz festgesetzt. Die Vorgehensweise zum Staubschutz regeln die Gefahrstoffverordnung sowie verschiedenen »Technischen Regeln für Gefahrstoffe« (TRGS).

Art

Größe

Art

Fasern / Naturfasern:

Größe

5–1.000 µm

Art

Sporen & Pollen:

Größe

10–100 µm

Art

Menschliches Haar:

Größe

40–120 µm

Art

Tonerstaub:

Größe

5–20 µm

Art

Tabakrauch & Aerosole:

Größe

0,01–1 µm

Art

Smog:

Größe

0,01–1 µm

Art

Viren & Bakterien:

Größe

0,01–1 µm

Klarheit durch eine Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1
Schritt 2

Risikoanalyse der Emissionen und Einsatz alternativer Stoffe

Die Emissionen (Staub, Rauch, Ölnebel) müssen untersucht werden, um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitergesundheit abzuleiten. Dazu gehört die Überprüfung, ob alternative Stoffe mit geringerem Gesundheitsrisiko verwendet werden können, z. B. Granulat statt Pulver.

Kontrolle und Schutz vor Gefahrstoffen in der Arbeitsumgebung

Gefahrstoffe, die nicht ersetzt werden können, dürfen sich nicht als Staub, Dampf oder Rauch in der Produktionshalle verbreiten. Durch Einhausungen, räumliche Abtrennungen oder Absauganlagen können Arbeitsabläufe angepasst werden. In bestimmten Situationen kann zusätzlich persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein, z. B. beim Schweißen.

Maßgeschneiderte Absauganlagen aus Neu-Ulm

Als Entwickler und Hersteller für Absaugtechnik beraten wir Sie gerne individuell, wie staubfreie Arbeitsplätze und Prozesse sinnvoll umgesetzt werden können. Die flexible Konfiguration unserer Absaugsysteme ermöglicht uns wirtschaftlich optimale Anlagen zu fertigen, die durch ihre Energieeffizienz und Saugleistung optimal in Ihren Betrieb passen und eine zukunftsfähige Investition sind.

Absauganlagen für staubfreie Arbeitsplätze: